Gesundheit in den Händen von Spezialisten – MVZ der Diakonie in Südwestfalen
Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 haben sich Medizinische Versorgungszentren – kurz MVZ – rasant entwickelt. Sie sind für Fachleute die ambulante Versorgungsform der Zukunft und schon heute ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens.
Die MVZ der Diakonie in Südwestfalen stellen sich dieser Aufgabe und wollen gemeinsam mit den Mitarbeitern aus Fachärzten, Medizinischen Fachangestellten und Verwaltung einen Beitrag zur ambulanten medizinischen Versorgung in der Region leisten. Unser Ziel ist, eine wohnortnahe fachärztliche Versorgung, die die Bedürfnisse der Menschen im Siegerland und Altenkirchen berücksichtigt. Darüber hinaus möchten wir Strukturen schaffen, die eine adäquate bereichsübergreifende Patientenfürsorge ermöglichen.
Mit 17 Fachdisziplinen und 24 Praxen, die in 5 Zentren organisiert sind, ergänzen wir die Arbeit der Krankenhäuser und Hausärzte vor Ort. Dank der engen Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen und Klinikärzten können Patienten in der Region Siegerland und Altenkirchen umfassend und lückenlos versorgt werden. Sie profitieren von kurzen Wegen und Wartezeiten sowie schnelleren Diagnose- und Abstimmungsprozessen.
„Bei uns stehen der Mensch und medizinische Qualität an erster Stelle.“
Dr. Josef Rosenbauer
Geschäftsführer
Kontakt
Franziska Zimmermann
Verwaltung MVZ
Tel: 0271 333 6442
Fax: 0271 333 6428
Postanschrift
Medizinische Versorgungszentren
Geschäftsführung
Wichernstraße 40
57074 Siegen
Anfahrt Google Maps
Was ist ein MVZ?
MVZ sind Gemeinschaftspraxen, in denen Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen in einer größeren Organisationseinheit zusammenarbeiten. MVZ-Ärzte verstehen sich als Bindeglied der unterschiedlichen Bereiche (Sektoren) im Gesundheitswesen. Die Ärzte im MVZ werden von administrativen Arbeiten entlastet, nutzen gemeinsam Mitarbeiter, Räume und medizinische Geräte. MVZ-Ärzte entwickeln gemeinsam Behandlungskonzepte, koordinieren Diagnostik sowie Behandlung und arbeiten, wenn erforderlich, eng mit stationären Einrichtungen zusammen.
An die Gründung eines MVZ sind strenge formale Anforderungen geknüpft: Alle MVZ müssen von dem Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden und stehen unter deren ständiger Aufsicht.